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   OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85   

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https://dejure.org/1986,3550
OVG Berlin, 22.12.1986 - 2 A 4.85 (https://dejure.org/1986,3550)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22.12.1986 - 2 A 4.85 (https://dejure.org/1986,3550)
OVG Berlin, Entscheidung vom 22. Dezember 1986 - 2 A 4.85 (https://dejure.org/1986,3550)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 181
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 04.07.1988 - 7 C 88.87

    Genehmigungspflichtige Anlage - Nuklearspezifische Anlagenteile -

    Insofern bestimmt der Errichter der Anlage mit seinem Genehmigungsantrag - im Rahmen des gesetzlichen Anlagenbegriffs - den Genehmigungsgegenstand (so auch OVG Berlin, Beschluß vom 22. Dezember 1986, NVwZ 1988, 181 ).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1244/91

    Vorläufiger Rechtsschutz des Nachbarn gegen Bauvorhaben

    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.1991 - 7 C 11749/90

    Kernkraftwerk; Teilgenehmigung

    Denn dieses Gebot ist insoweit drittschützend, als es die Einhaltung vorhabensbezogener Genehmigungsvoraussetzungen sicherstellen soll, die ihrerseits Drittschutz vermitteln (vgl. BVerwGE 53, 30/50 f.; BVerwGE 72, 300/310; OVG Berlin, NVwZ 1988, S. 181/182; HessVGH, NVwZ-RR 1990, S. 128/133; OVG Berlin, NVwZ-RR 1991, S. 180/181).

    Andernfalls hätte es der Beklagte in der Hand, diesen Rechtsschutz ohne weiteres zu unterlagen (vgl. OVG Berlin, NVwZ 1988, S. 181/182).

  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2902/88

    Verletzung der Planungshoheit eines Landkreises und des Eigentumsrechts durch

    Mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin geht der Senat davon aus, daß Dritten ein subjektives Recht auf die Erfüllung der in § 18 Abs. 1 AtVfV begründeten Pflicht zur Bildung eines vorläufigen Gesamturteils zusteht, soweit es sich auf vorhabensbezogene Genehmigungsvoraussetzungen mit drittschützender Wirkung bezieht (OVG Berlin, Beschluß vom 22. Dezember 1986 -- 2 A 4.85 -- NVwZ 1988, 181, 182).
  • VGH Hessen, 01.11.1989 - 8 A 2903/88

    Atomrechtliche Betriebsgenehmigung - Übergang der Sachgenehmigung bei Wechsel in

    Mit dem Oberverwaltungsgericht Berlin geht der Senat davon aus, daß Dritten ein subjektives Recht auf die Erfüllung der in § 18 Abs. 1 AtVfV begründeten Pflicht zur Bildung eines vorläufigen Gesamturteils zusteht, soweit es sich auf vorhabensbezogene Genehmigungsvoraussetzungen mit drittschützender Wirkung bezieht (OVG Berlin, Beschluß vom 22. Dezember 1986 -- 2 A 4.85 -- NVwZ 1988, 181, 182).
  • VGH Hessen, 01.08.1991 - 4 TG 1159/91

    Bauvorhaben - Nachbarrechte - vorläufiger Rechtsschutz - Wahlrecht zwischen BauO

    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).
  • VGH Hessen, 25.07.1991 - 4 TH 1032/91

    Bauvorhaben - Nachbarschutz - Stellplatzanlage - faktisches allgemeines

    Der Dritte muß daher substantiiert dartun, daß er im Anfechtungsprozeß (Hauptsacheverfahren) geltend machen könnte, durch den Verwaltungsakt in rechtlich geschützten eigenen Interessen verletzt zu sein (vgl. OVG Saarland, Beschluß vom 24.01.1983 -- 2 W 2/83 --, BRS 40 Nr. 218; OVG Berlin, Beschluß vom 22.12.1986 -- 2 A 4/85 --, NVwZ 1988, 181; Hess. VGH, Beschluß vom 31.05.1990 -- 8 R 3118/89 --, NVwZ 1991, 88, 89).
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